Risiko Cloudabschaltung: Wenn einwandfreie Hardware plötzlich nutzlos wird

Schaltet der Hersteller die Clouddienste ab, wird teure Hardware über Nacht zu Elektroschrott. Die Rechtslage schützt Nutzer nicht vor der Herstellerwillkür.

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, Moritz Reichartz

(Bild: Moritz Reichartz)

Lesezeit: 11 Min.
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Als die Telekom im Mai 2023 das Ende ihres Smart Speakers ankündigte, versuchte sie, die bittere Botschaft mit einer Prise Humor zu versüßen. Die Kommunikationsexperten des Konzerns malten ein überrascht schauendes Gesicht auf das Gerät und schrieben "Tschüss Smart Speaker" daneben. Doch das niedliche Bildchen dürfte die wenigsten Nutzer besänftigt haben.

Denn weiter unten kündigte die Telekom an, den Smart Speaker mit einem Zwangsupdate in einen vollkommen unsmarten Bluetooth-Lautsprecher zu verwandeln und die zugehörigen Clouddienste abzuschalten. Danach werde sich das Gerät nicht mehr mit dem Internet verbinden und könne nicht mehr per Sprache gesteuert werden.

"Habe sechs Geräte gekauft, die jetzt nutzlos sind. Neue Geräte von Amazon Echo sind erforderlich. Sag mal Telekom: Das sind ca. 350 Euro!", kommentierte ein Nutzer im Telekom-Forum. Am 30. Juni 2023 setzte die Telekom die Ankündigung wie geplant um. Den Kaufpreis erstattete sie nur Kunden, die nach Juni 2021 gekauft hatten.