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Auslegungssache 95: Ein wenig Hinweisgeberschutz

| Holger Bleich, Joerg Heidrich

Im c't-Podcast Auslegungssache geht es diesmal um das neue Hinweisgeberschutzgesetz, das Whistleblower seit Juli besser schützen soll.

Nach einem außergewöhnlich langen Gesetzgebungsverfahren ist am 2. Juli 2023 das erste Gesetz in Kraft getreten [1], das den Schutz von Whistleblowern insbesondere in Unternehmen regelt. Damit hat Deutschland die EU-Richtlinie 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) umgesetzt. Weil die Bundesrepublik dabei alle Fristen gerissen hat, läuft ein millionenschweres Vertragsverletzungsverfahren.

Im c't-Podcast Auslegungssache werden die Genese des Gesetzes, Kompromisse bei der Umsetzung sowie die konkreten Anforderungen zum Schutz von Hinweisgebern diskutiert. Dazu haben Redakteur Holger Bleich und Verlagsjustiziar Joerg Heidrich einen kompetenten Gesprächspartner eingeladen: Dr. Simon Gerdemann [2] war indirekt an der Entstehung des Gesetzes beteiligt und leitet derzeit das Projekt "Wirkungsanalyse des deutschen und europäischen Whistleblowing-Rechts" an der Uni Göttingen.

Dr. Simon Gerdemann

Dr. Simon Gerdemann im c't-Podcast Auslegungssache

Gerdemann erklärt, für welche Unternehmen das Gesetz gilt, in welcher Form sie Hinweise von Mitarbeitern auf Missstände entgegennehmen müssen und wie sie darauf den Vorschriften zufolge reagieren sollten. Außerdem erläutert er die Funktion von externen Meldestellen, an die sich Whistleblower nun ebenfalls wenden können. Nicht zuletzt geht es hier um teils höchst sensible personenbezogene Daten, weshalb auch die datenschutzrechtlichen Implikationen zur Sprache kommen.

Schlussendlich ist sich die Runde einig, dass das Hinweisgeberschutzgesetz zwar nicht der Weisheit letzten Schluss, aber einen guten Anfang darstellt. Was fehle, sei insbesondere die verbriefte Möglichkeit für Whistleblower, brisante Informationen zu Missständen auch garantiert anonym melden zu können.

Episode 95:

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(hob [6])


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