Auslegungssache 100: Generative KI vs. DSGVO

Der Datenschutz hat noch keinen Umgang mit generativer KI gefunden. Im Podcast wird erläutert, wo die Knackpunkte liegen und was man beachten sollte.

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Gruppenfoto mit Dr. Michael Koch (links), Joerg Heidrich und Holger Bleich

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Holger Bleich

ChatGPT, Midjourney und Co. stellen die Datenschützer vor völlig neue Herausforderungen. Womit darf man generative KI trainieren? Was sollte man beim Nutzen der Blackbox-Modelle beachten, um die Preisgabe personenbezogener Daten zu vermeiden, oder zumindest zu minimieren? Welche Anforderungen stellt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an die Betreiber?

Der Datenschutz muss sehr aufpassen, um nicht wieder als Bremser des Fortschritts dazustehen, meint Joerg Heidrich, Justiziar des Heise-Verlags. Zusammen mit Redakteur Holger Bleich diskutiert er in der Podcast-Episode die möglichen Rechtsgrundlagen und schätzt die momentane Lage ein. Den beiden kompetent zur Seite steht Dr. Michael Koch. Koch ist Mitarbeiter von Heidrich in der Rechtsabteilung des Verlags und vertiefte diese Themen zusammen mit ihm viele Male in Webinaren des Verlags. Außerdem ist er Datenschutzmentor für Start-Ups in Hannover und Referent und Fachautor zu den Themengebieten IT-Recht und Datenschutz.

Dr. Michael Koch im Podcast-Studio des Heise-Verlags

Die drei erörtern, wo beim Einsatz von generativer KI welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden können - und wo Probleme entstehen. Ein Disput entsteht in der Diskussion, als es um das "Scraping" öffentlich zugänglicher Daten im Web zu Trainingszwecken geht, wie es beispielsweise OpenAI betreibt: Muss man damit rechnen, dass alle veröffentlichten Informationen potenziell als Trainingsmaterial für Sprach-KIs oder Bildgeneratoren fungieren?

Koch erläutert, wie eine betriebliche Nutzung von Chatbots mit einer Richtlinie geregelt werden könnte, etwa mit Compliance-Vorschriften und gemeinsam genutzten Funktions-Accounts. Ausführlicher besprechen die drei außerdem die "Checkliste zum Einsatz LLM-basierter Chatbots", die der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte öffentlich bereitgestellt hat. Wer sich daran halte, habe schon sehr viel dafür getan, um auf der rechtssicheren Seite zu sein, ist sich Heidrich sicher.

Episode 100:

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(hob)