c't 4/2022
S. 50
Vorsicht, Kunde
Entstörung
Vorsicht Kunde

Entstörungshemmungen

Deutsche Glasfaser verschleppt Reparatur am Kundenanschluss

Für viele Kunden ist es ein Supergau, wenn ihr Internetanschluss nicht mehr funktioniert. Ein neues Gesetz soll für rasche Entstörung sorgen. Bei den Providern scheint das noch nicht ganz angekommen zu sein.

Von Tim Gerber

Schon seit 2015 gehört Jürgen W. zu den glücklichen Besitzern eines Glasfaseranschlusses, der schnelles Internet bis zu einem Gbit/s erlaubt. Für sich und seine Familie genügte ihm jedoch ein Tarif mit 400 Mbit/s, der vom örtlichen Energieversorger angeboten wurde und mit dem er recht zufrieden war. Im April vergangenen Jahres flatterte ihm jedoch ein Angebot der Deutschen Glasfaser (DG) ins Haus, das eine deutliche Kostenersparnis bei gleichen Leistungen versprach. Das wollte sich Jürgen W. nicht entgehen lassen und schloss zum nächstmöglichen Termin, dem 20. Dezember, einen Vertrag mit dem neuen Anbieter. Der Vertragsschluss einschließlich der Mitnahme bisheriger Telefonnummern für den Anschluss wurden ihm in den folgenden Tagen mehrfach per E-Mail und postalisch bestätigt, alles schien in Ordnung.

Doch am Morgen des 20. Dezember musste Jürgen W. feststellen, dass sein Anschluss tot war. In der Nacht hatte der bisherige Provider die Verbindung abgeschaltet. Sein neuer, die Deutsche Glasfaser, hatte ihn offenbar nicht wieder aktiviert. Das bestätigte man ihm bei einem Anruf beim Kundenservice gegen halb zehn Uhr. Den Grund kenne man nicht, der Anschluss werde jetzt aktiviert, versicherte man dem Kunden.

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