c't 9/2020
S. 54
Vorsicht, Kunde
Rufnummernmitnahme
Vorsicht Kunde

Mitnahme-Nummer

1&1 blockiert Rufnummernmitnahme

Wer den Mobilfunkanbieter wechselt, darf in der Regel seine bisherige Rufnummer mitnehmen. Die bürokratischen Hürden dafür sind allerdings hoch, und mancher Provider nutzt das, um den Kunden am Wechsel zu hindern.

Von Tim Gerber

Zum Ende des letzten Jahres wollte Diplomphysiker Joachim H. seine bisherige selbstständige Tätigkeit aufgeben. Deshalb kündigte er seinen langjährigen Mobilfunkvertag bei 1&1 fristgerecht zum 16. März, da er zu Konditionen für Gewerbekunden geschlossen war. Für seinen persönlichen Mobilfunkbedarf schloss er einen neuen Privatkundenvertrag bei Vodafone. Seine über viele Jahre verwendete Mobilnummer wollte Joachim H. aber gern behalten und beantragte deshalb bei Vodafone die Übernahme seiner bisherigen Mobilfunknummer von 1&1. Mit einem Schreiben vom 10. März teilte Vodafone ihm jedoch mit, dass es für die Rufnummernmitnahme einer Bestätigung seines bisherigen Anbieters bedürfe. Die habe Vodafone aber von 1&1 nicht erhalten.

Grund für die Ablehnung sei, dass die Rufnummer einem Geschäftskunden zugeordnet ist. Rufnummern von Geschäftskunden könnten aber nicht mitgenommen werden. Zur Abhilfe empfahl Vodafone Joachim H., er solle den Vertrag zunächst bei 1&1 auf sich umschreiben lassen. Tatsächlich war der Vertrag dort auf „Dipl.-Phys. Joachim H. Systemtechnik“ ausgestellt, bei seinem neuen Privatkundenvertrag hatte Joachim H. seine Berufsbezeichnung dagegen weggelassen.

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