c't 9/2020
S. 174
Wissen
Recht: Blitzerwarner

Kontrollenverpetzer

Ein rechtlicher Blick auf Blitzerwarnsysteme im Auto

Viele hundert Euro an Bußgeldern und manchen führerscheinlosen Monat haben sie ihren eiligen ­Besitzern schon erspart: Smartphone-Apps, Navigations-Zusatz­programme und dedizierte Geräte, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen. Allerdings ist die Nutzung solcher Systeme durch Fahrzeug­führer während der Fahrt in Deutschland illegal.

Von Harald Büring

Ordnungsbehörden und Polizei setzen für mobile und stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen mehrerlei Techniken von Radar über Lidar und Laser bis hin zu Lichtschranken ein. Blitzerwarnsysteme im Fahrzeug sollen rechtzeitig darauf hinweisen, dass man sich dem Standort einer solchen Messanlage nähert.

Sogenannte Radarwarner gibt es in einem breiten Spektrum von simpel bis aufwendig. Man bekommt kleine mit GPS-Koordinaten arbeitende Warn-Gadgets bereits für unter 50 Euro, während Geräte mit zusätzlicher aktiver Detektion mehrere Hunderter kosten. Manche Warngeräte können elektromagnetische Wellen eines bestimmten Spektrums wahrnehmen, allerdings wird ein darauf beruhendes Warnsignal erst kurz vor dem Blitzer ausgelöst. Nicht nur wegen der Vorwarnzeit sind GPS-gestützte Blitzerdatenbanken die wichtigste Grundlage heutiger Warnsysteme. Einigermaßen zuverlässig können solche Datenbanken nur fest montierte Blitzersäulen und „Starenkästen“ sowie Section-Control-Strecken und Ampelkameras verpetzen. Zur zusätzlichen Erfassung mobiler Kontrollen nutzt die populäre Blitzer.de-Datenbank von Eifrig Media Netzmeldungen ihrer über eine Million Nutzer, andere helfen sich durch Speicherung aller Positionen, an denen in der Vergangenheit wiederholt Blitzaktionen liefen.

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