c't 1/2016
S. 20
News
Internet

25 Millionen Thunderbird-Anwender

In Deutschland hat Thunderbird laut Mozilla-Messungen besonders viele Anhänger. Bild: Mozilla

Passend zum elften Geburtstag des E-Mail-Clients feiern die Thunderbird-Entwickler einen neuen Anwender-Rekord. Laut der offiziellen Statistik Mozillas hat die Anzahl der Nutzer Ende November zum ersten Mal 10 Millionen an einem Tag überschritten („Active Daily Inquiries“, ADI). In einem Blog-Eintrag gaben die Entwickler an, dass sie die Anzahl der tatsächlichen Nutzer bei 25 Millionen sehen, wenn sie die ADI standardmäßig mit 2,5 multiplizieren. Eine besonders starke Basis hat Thunderbird in Deutschland, gefolgt von Japan und den USA.

Außerdem kündigte die Mozilla Foundation an, dass die Thunderbird-Entwicklung zumindest 2016 weiter unter ihrem Dach weiterläuft. Nutzer können nun zum ersten Mal direkt für die Weiterentwicklung des Projekts spenden. Version 45 des Mailers soll im März 2016 erscheinen. Mehr als 1000 Beiträge zum Code-Repository werden Mozilla zufolge in diese neue Veröffentlichung einfließen. (hob@ct.de)

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Hosting in Deutschland kostet bei Domainfactory extra

Die Nachricht, dass der Webhoster Domainfactory 2016 seine Server nach Frankreich umziehen wird, hatte im Oktober 2015 zu heftigen Protesten vieler Kunden geführt. Man habe auf das Werbeversprechen „Hosting made in Germany“ vertraut, hieß es in Support-Foren enttäuscht. Nun reagierte das Unternehmen: Für eine Zusatzgebühr erhalten Neu- und Bestandskunden die Möglichkeit, Web-Auftritte in einem Kölner Rechenzentrum der Konzernmutter Host-Europe-Group unterzubringen.

Die Option „Hosting in Deutschland“ werde „mit einem monatlichen Aufpreis von 9,99 Euro pro dediziertem Managed-Server und 0,99 Euro monatlich pro Shared-Hosting-Tarif verbunden sein“. Man werde aber wie geplant den Großteil der Kunden in das „datadock“ (Straßburg) umziehen. Ab „Anfang 2016“ werde es einen Zeitraum geben, in dem Kunden für ihre bestehenden Verträge die Option „Hosting in Deutschland“ buchen können. Geplant ist der Umzug ab dem zweiten Quartal 2016. (hob@ct.de)

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Facebook gibt Apps und Kreativ-Abteilung auf

Facebook hat drei seiner Anwendungen aus den App-Stores entfernt: die Foto-Chat-App Slingshot, die anonyme Chat-App Rooms sowie die Video-App Riff. Slingshot sollte mit Snapchat konkurrieren, stieß aber auf wenig Interesse. Daraufhin hatte Facebook seinen Dienst komplett überarbeitet – vergeblich. Slingshot und Riff sollen für Nutzer, die die Apps installiert haben, aber weiterhin funktionieren. Die vorhandenen Einträge von Rooms sollen erhalten bleiben.

Die drei Apps stammen von der experimentierfreudigen Abteilung „Creative Labs“, die Facebook vor gut zwei Jahren als Start-up geschaffen hatte. Das Experiment ist nun fehlgeschlagen: Mit den Apps verschwindet auch Creative Labs. Facebook erklärte, dass keine Mitarbeiter entlassen wurden und dass es auch weiterhin neue Apps geben soll. (dbe@ct.de)

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Gmail vor Überprüfung durch Aufsichtsbehörden?

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff will Googles E-Mail-Dienst Gmail einer Prüfung unterziehen. Dabei bezieht sie sich auf ein Urteil vom 11. November 2015 (Az. 21 K 450/15), in dem das Verwaltungsgericht Köln feststellte, dass der US-Konzern seinen Mail-Dienst als Telekommunikationsdienst anmelden muss. Voßhoff hatte in der Vergangenheit vor allem das Scannen der E-Mails von Gmail-Nutzern als „nicht unerheblichen Grundrechtseingriff“ kritisiert. Die Scans erfolgen nicht nur, um personalisierte Anzeigen schalten zu können, sondern auch, um illegale Inhalte zu finden.

Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Google hat gegenüber c’t angekündigt, Berufung einzulegen. Der Konzern will vermeiden, dass Gmail als Telekommunikationsdienst eingestuft wird. Der Grund: Falls dies passieren würde, hätte Google das „automatisierte Auskunftsverfahren“ nach Paragraf 112 des Telekommunikationsgesetzes am Hals. Der Konzern müsste der Bundesnetzagentur eine Schnittstelle zu seiner Kundendatenbank einrichten. Da Google nicht zwischen deutschen und nichtdeutschen Kunden unterscheidet, würde der Zugriff den gesamten Kundenbestand umfassen. Im Jahr 2014 nahm die Bundesnetzagentur über 26 Millionen Abrufe im Auftrag von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden sowie Notrufabfragestellen vor.

(Christiane Schulzki-Haddouti/hob@ct.de)