Artikel-Archiv c't 9/2015, Seite 156
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Spurentilgung
Unterlassungspflicht bei Internet-Material umfasst auch das Löschen aus dem Google-Cache
Wer wegen rechtswidriger Inhalte auf seiner Website abgemahnt wird, muss sich normalerweise verpflichten, das fragliche Material zu entfernen. Ein aktuelles Urteil zeigt, dass es dabei nicht reicht, bloß an den eigenen Webserver zu denken.
Umfang: ca. eine redaktionelle Seite
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