Artikel-Archiv c't 23/2015, Seite 154

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    Von Apps und Atommeilern

    Verschärfte Sicherungspflichten für Dienstanbieter

    Das neue IT-Sicherheitsgesetz ist für Normalsterbliche uninteressant – könnte man auf den ersten Blick meinen. Tatsächlich aber braucht man weder Betreiber eines Atomkraftwerks noch einer Telefongesellschaft zu sein, um davon erfasst zu werden. Es kann schon genügen, dass man Inhalte im Web präsentiert oder eine App auf den Markt bringt.

    Umfang: ca. eine redaktionelle Seite
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