Artikel-Archiv c't 15/2015, Seite 156

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    Ausradiert

    Ein Jahr „Recht auf Vergessen“ und die Folgen

    Jeder hat das Recht, Links zu unliebsamen Informationen über sich selbst aus Suchmaschinen verschwinden zu lassen. So entschied der Europäische Gerichtshof vor rund einem Jahr. Die großen Betreiber – allen voran Google – kommen diesem Urteil mittlerweile zähneknirschend nach und lassen Korrekturen ihrer Trefferlisten zu. Doch wie handhaben sie dieses neue Recht in der Praxis und wie viele Links sperren sie tatsächlich?

    Umfang: ca. 3.5 redaktionelle Seiten
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