Artikel-Archiv c't 12/2015, Seite 146

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    Der Fluch des Veränderbaren

    Rechtsprechung zum elektronischen Fahrtenbuch

    Der klassische Vorzug von Texten und Tabellen, die man am Computer herstellt, liegt darin, dass man falsche Einträge jederzeit nach Belieben tilgen und Fehlendes nachtragen kann. Beim elektronischen Fahrtenbuch darf genau das aber nicht möglich sein, sofern das Finanzamt das Ganze akzeptieren soll.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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