Artikel-Archiv c't 21/2014, Seite 146
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Schadensbegrenzung
Rechtliche Schranken bei der Herausgabe von Nutzerdaten
Wer einen beleidigenden Beitrag über sich selbst im Web findet, möchte ihn so schnell wie möglich gelöscht haben und den Verfasser belangen. Doch das ist juristisch nicht immer so einfach, denn aus guten Gründen sollten Betreiber wenige Daten über ihre Nutzer sammeln und noch weniger davon herausgeben.
Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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