Artikel-Archiv c't 21/2014, Seite 146

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    Schadensbegrenzung

    Rechtliche Schranken bei der Herausgabe von Nutzerdaten

    Wer einen beleidigenden Beitrag über sich selbst im Web findet, möchte ihn so schnell wie möglich gelöscht haben und den Verfasser belangen. Doch das ist juristisch nicht immer so einfach, denn aus guten Gründen sollten Betreiber wenige Daten über ihre Nutzer sammeln und noch weniger davon herausgeben.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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